Elternbeiratskonto
Der Elternbeirat übernimmt an Münchner Grundschulen wichtige Aufgaben und verwaltet dabei auch finanzielle Mittel – etwa für Schulveranstaltungen oder gemeinsame Projekte. Für die Führung eines Kontos gelten jedoch besondere rechtliche Rahmenbedingungen. Diese Seite erläutert, welche Möglichkeiten bestehen, warum ein städtisches Girokonto empfohlen wird und wie die Einrichtung beantragt werden kann. Die Informationen richten sich an Elternbeiräte städtischer und staatlicher Münchner Grundschulen.
Rechtliche Grundlagen
Die Rechtsstellung des Elternbeirats ergibt sich aus dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie der Bayerischen Schulordnung (BaySchO). Danach ist der Elternbeirat die gesetzlich vorgesehene Vertretung der Erziehungsberechtigten an einer Schule. Als Vertretungsgremium besitzt der Elternbeirat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Er kann daher keine eigenständigen Verträge abschließen und kein Konto unter dem Namen „Elternbeirat" führen. Das Geldwäschegesetz (GwG) stuft ihn als nicht rechtsfähigen Personenzusammenschluss ein – mit unmittelbaren Konsequenzen für die Kontoeröffnung bei Banken und Sparkassen.
Warum kein eigenes privates Konto möglich ist
Da der Elternbeirat keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, lehnen Banken und Sparkassen die Kontoeröffnung auf den Namen „Elternbeirat" in der Regel ab. Das Geldwäschegesetz schreibt vor, dass für jedes Konto natürliche oder juristische Personen als Kontoinhaber benannt werden müssen, die rechtlich identifizierbar und verantwortlich sind. Ein privates Konto einzelner Elternbeiratsmitglieder ist für die Verwaltung von Elternbeiratsgeldern nicht geeignet. Es fehlt an der notwendigen Transparenz, und bei einem Wechsel im Vorstand entstehen praktische wie rechtliche Schwierigkeiten bei der Kontoübertragung.
Städtisches Girokonto
Städtisches Girokonto (Empfehlung): Das Referat für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München empfiehlt die Einrichtung eines gebührenfreien städtischen Girokontos bei der Stadtsparkasse München. Dieses Konto wird zentral durch das Referat für Bildung und Sport verwaltet und bietet eine rechtlich sichere sowie praktisch handhabbare Lösung für Elternbeiräte.
Ein städtisches Girokonto bei der Stadtsparkasse München bietet gegenüber einem privaten Treuhandkonto mehrere Vorteile: • Gebührenfrei: Es fallen keine Kontoführungsgebühren an. • Zentrale Verwaltung: Das Konto wird durch die zuständige Stelle im Referat für Bildung und Sport administriert. • Kein persönliches Erscheinen bei der Bank: Die Einrichtung und Verwaltung erfolgt ohne direkte Bankgänge durch die Elternbeiratsmitglieder. • Online-Banking möglich: Kontobewegungen können online eingesehen und Zahlungen veranlasst werden. • Rechtliche Klarheit: Das Konto ist eindeutig der Schule und dem Elternbeirat zugeordnet, ohne dass Privatpersonen persönlich haften. • Kontinuität: Bei einem Wechsel im Elternbeirat bleibt das Konto bestehen – aufwendige Umschreibungen entfallen.
FAQ Elternbeiratskonto
Nein. Bestehende Konten bei der Stadtsparkasse München können auf ein städtisches Girokonto umgeschrieben werden. Eine vollständige Neueröffnung ist nicht erforderlich. Die Umschreibung erfolgt über das Referat für Bildung und Sport.
Nein. Das Konto ist für anspruchsberechtigte Elternbeiräte gebührenfrei.
Ja. Das städtische Girokonto ist mit Online-Banking-Funktionen ausgestattet. Kontobewegungen können eingesehen und Überweisungen vorgenommen werden.
Bei einem städtischen Girokonto bleibt das Konto bestehen. Der Wechsel der zeichnungsberechtigten Personen wird über das Referat für Bildung und Sport geregelt. Ein aufwendiger Kontowechsel ist nicht notwendig.
Das ist grundsätzlich möglich, aber nicht empfehlenswert. Ein privates Konto einer Einzelperson bietet keine ausreichende Transparenz und kann bei einem Vorstandswechsel zu rechtlichen und praktischen Problemen führen. Das städtische Girokonto ist die sachgerechte Alternative.
Der Antrag auf Einrichtung oder Umschreibung eines Elternbeiratskontos wird über folgende Stelle bearbeitet: Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport GL 2 Finanzen Kassen- und Kontenverwaltung, IKS Der Antrag kann über das Schulsekretariat der jeweiligen Schule eingereicht oder weitergeleitet werden. Die zuständige Stelle übernimmt die weitere Abwicklung mit der Stadtsparkasse München.
Elternbeiräte, die bereits ein Konto bei der Stadtsparkasse München führen, können dieses auf ein städtisches Girokonto umschreiben lassen. Eine vollständige Neueröffnung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Die Umschreibung erfolgt über das Referat für Bildung und Sport, GL 2 Finanzen. Das Schulsekretariat kann dabei als erste Anlaufstelle dienen und den Kontakt zur zuständigen Stelle herstellen.
Ein städtisches Girokonto kann beantragt werden für: • Elternbeiräte an städtischen Schulen in München • Elternbeiräte an staatlichen Schulen, bei denen die Landeshauptstadt München die Sachaufwandsträgerschaft innehat Nicht anspruchsberechtigt sind Schulen, die nicht in städtischer Sachaufwandsträgerschaft stehen, sowie Schulen in freier Trägerschaft. Bei Unsicherheit über die Anspruchsberechtigung empfiehlt sich eine Rückfrage beim Schulsekretariat oder direkt beim Referat für Bildung und Sport.
Hinweis:
Einen ausführlichen Leitfaden zur Führung eines Elternbeiratskontos über die Landeshauptstadt München erhalten Sie über das Schulsekretariat Ihrer Schule.