Inklusion & Vielfalt an Grundschulen

Inklusion – was bedeutet das? (

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen – mit und ohne Behinderung – gleichberechtigt an allen Lebensbereichen teilhaben können. In der Schule heißt das: Kinder und Jugendliche mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf lernen gemeinsam.

Seit 2011 ist Inklusion Aufgabe aller Schulen in Bayern (Art. 2 Abs. 2, Art. 30b Abs. 1 BayEUG). Das bedeutet konkret:

  • Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf haben einen gleichberechtigten Zugang zur Regelschule
  • Eltern können wählen, ob ihr Kind eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besucht
  • Alle Schularten sind verpflichtet, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu unterrichten

Der GEB GS setzt sich dafür ein, dass Inklusion an Münchner Grundschulen nicht nur auf dem Papier steht, sondern im Schulalltag gelebt wird – mit ausreichend Personal, passenden Räumen und einem wertschätzenden Miteinander.


Vielfalt der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte

Sonderpädagogischer Förderbedarf kann in sieben verschiedenen Bereichen festgestellt werden:

  1. Lernen: Kinder mit Schwierigkeiten beim Erwerb grundlegender Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen)
  2. Sprache: Kinder mit erheblichen Defiziten in der Sprachentwicklung
  3. Emotionale und soziale Entwicklung: Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, die eine besondere Unterstützung benötigen
  4. Geistige Entwicklung: Kinder mit kognitiven Beeinträchtigungen
  5. Körperliche und motorische Entwicklung: Kinder mit körperlichen Behinderungen
  6. Hören: Kinder mit Hörbeeinträchtigungen oder Gehörlosigkeit
  7. Sehen: Kinder mit Sehbeeinträchtigungen oder Blindheit

Wichtig: Förderbedarf ist keine Diagnose, sondern beschreibt die Unterstützung, die ein Kind braucht, um erfolgreich lernen zu können.


Formen gemeinsamen Unterrichts in München

München bietet verschiedene Möglichkeiten, wie Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam lernen können:

1. Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler

Die häufigste Form: Ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf besucht eine Regelklasse an der Grundschule.

Unterstützung durch:

  • Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD): Lehrkräfte der Förderschule kommen stundenweise in die Klasse, beraten die Lehrkraft und fördern das Kind
  • Schulbegleitung: Bei Bedarf steht dem Kind eine Schulbegleitung zur Seite, die beim Lernen und im Schulalltag unterstützt
  • Nachteilsausgleich: Anpassung von Prüfungen (z.B. mehr Zeit, größere Schrift, mündliche statt schriftliche Prüfung)

2. Kooperationsklassen

In Kooperationsklassen werden 3-5 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit Kindern ohne Förderbedarf unterrichtet.

Merkmal: Durchgängig gemeinsamer Unterricht in allen Fächern, stundenweise Unterstützung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD).

Beispiele in München: Grundschule am Ludwig-Simmet-Anger


3. Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion"

Seit 2011 gibt es in Bayern Grund- und Mittelschulen mit dem Schulprofil „Inklusion". Diese Schulen setzen einen besonderen Schwerpunkt auf inklusive Unterrichts- und Schulentwicklung.

Was ist das Besondere?

  • Mindestens 10 Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen regelmäßig die Schule
  • Lehrkräfte für Sonderpädagogik sind fest in das Kollegium eingebunden
  • Zusätzliche Ressourcen: 13 Lehrerstunden durch Sonderpädagog*innen + bis zu 10 zusätzliche Stunden aus dem eigenen Lehramt
  • Gemeinsames Bildungs- und Erziehungskonzept für alle Kinder

Aufgaben der Sonderpädagog*innen:

  • Beratung von Lehrkräften, Eltern und Kindern
  • Diagnostik und Förderung
  • Gemeinsamer Unterricht mit der Regelschullehrkraft
  • Begleitung bei Übergängen (Schuleintritt, Schulwechsel)

Beispiele in München (Stand 2025):
Grundschule an der Oselstraße, Grundschule Schrobenhausener Straße


4. Tandemklassen

An Schulen mit Schulprofil „Inklusion" können Tandemklassen eingerichtet werden.

Was ist eine Tandemklasse?

  • Maximal 25 Schülerinnen und Schüler, davon mindestens 7 mit sehr hohem sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Festes Lehrertandem: Eine Regelschullehrkraft und eine Lehrkraft für Sonderpädagogik unterrichten gemeinsam in allen Fächern
  • Individuell aufbereiteter Unterricht für alle Kinder
  • Bei Bedarf zusätzlich Pflegekräfte

Beispiel in München:
Grundschule Schrobenhausener Straße (Jahrgangsstufe 1)


5. Partnerklassen

Eine Klasse einer Förderschule (z.B. Förderzentrum geistige Entwicklung) ist dauerhaft an einer Regelschule „zu Gast".

Merkmal: Die Kinder lernen die meiste Zeit getrennt nach verschiedenen Lehrplänen, kommen aber regelmäßig für gemeinsame Projekte, Pausen und Ausflüge zusammen.

Ziel: Soziales Miteinander fördern, Berührungsängste abbauen.

Beispiel in München: Grundschule an der Oselstraße


6. Kooperative Sprachförderung

Speziell für Erstklässler mit erheblichen Defiziten in der Sprachentwicklung:
Lehrkräfte der Regelschule und der Förderschule mit Fachrichtung Sprachbehindertenpädagogik unterstützen gemeinsam und präventiv Kinder der Jahrgangsstufe 1.

Ziel: Spracherwerb fördern, bevor größere Probleme entstehen.


7. Schulhausintegrierte Mobile Erziehungshilfe (AsA)

Alternatives schulisches Angebot (AsA) für verhaltensauffällige Schüler*innen:
Eine Lehrkraft der Förderschule und eine Lehrkraft der Regelschule arbeiten eng zusammen, um Kinder präventiv in ihrer sozial-emotionalen Entwicklung zu fördern.

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD)

Der Mobile Sonderpädagogische Dienst ist das wichtigste Unterstützungssystem für Inklusion an Regelschulen.

Was macht der MSD?

  • Diagnostik: Feststellung des Förderbedarfs
  • Förderung: Individuelle Unterstützung des Kindes (stundenweise)
  • Beratung: Unterstützung der Lehrkräfte bei der Unterrichtsgestaltung
  • Elternberatung: Informationen über Fördermöglichkeiten

Wer kann MSD in Anspruch nehmen?
Alle Grundschulen können bei Bedarf den MSD anfordern – unabhängig davon, ob bereits ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde.

Kontakt:
Die Anforderung erfolgt über die Schulleitung. Die zuständigen Förderzentren in München sind über das Staatliche Schulamt München erreichbar:
🌐 schulamt-muenchen.musin.de

Inklusive Kooperative Ganztagsbildung (KoGa)

Auch im Bereich der Ganztagsbetreuung wird Inklusion in München gelebt.

Inklusives Modellprojekt zur Kooperativen Ganztagsbildung:
Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder Förderbedarf nehmen direkt an den Angeboten der Kooperativen Ganztagsbildung (KoGa) teil. Alle Kinder lernen und spielen gemeinsam – am Vormittag im Unterricht, am Nachmittag in der Betreuung.

Ziel: Bewusstseinsbildung bei Pädagog*innen, Eltern und Kindern für ein inklusives Miteinander.

Mehr Informationen: muenchen-wird-inklusiv.de

Unsere Positionen und Forderungen

Der GEB GS setzt sich für echte Inklusion an allen Münchner Grundschulen ein:

Ausreichend Personal:
Inklusion braucht Zeit und Fachkompetenz. Wir fordern:

  • Mehr Stunden für den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD)
  • Kleinere Klassen bei hoher Anzahl von Kindern mit Förderbedarf
  • Mehr Schulbegleitungen mit fairer Bezahlung

Barrierefreie Schulgebäude:
Nicht alle Münchner Grundschulen sind barrierefrei. Wir fordern:

  • Aufzüge in allen mehrgeschossigen Schulen
  • Barrierefreie Toiletten
  • Akustisch und visuell gut gestaltete Klassenzimmer
  • Rückzugsräume für Kinder mit Reizüberflutung

Fortbildung für Lehrkräfte:
Inklusion ist Aufgabe aller Lehrkräfte – nicht nur der Sonderpädagog*innen. Wir fordern:

  • Verpflichtende Fortbildungen zu inklusiver Pädagogik
  • Mehr Inklusion in der Lehrerausbildung
  • Teamteaching und kollegiale Beratung fördern

Eltern einbeziehen:
Eltern müssen frühzeitig und umfassend informiert werden:

  • Über Fördermöglichkeiten an der Regelschule
  • Über die Wahlmöglichkeit Regelschule vs. Förderschule
  • Über Beratungsangebote und Anlaufstellen

Soziale Inklusion mitdenken:
Inklusion darf nicht zu sozialer Segregation führen. Wir fordern:

  • Inklusive Schulen müssen für ALLE Eltern attraktiv sein
  • Keine Konzentration von Kindern mit Förderbedarf an wenigen Schulen
  • Gezielte Öffentlichkeitsarbeit für Schulen mit Profil Inklusion

Wahlfreiheit respektieren:
Förderschulen sind kein Auslaufmodell, sondern ein wichtiger alternativer Lernort. Eltern müssen frei entscheiden können, welcher Weg der richtige für ihr Kind ist – ohne Druck oder Vorurteile.

Praktische Informationen für Eltern

Mein Kind hat einen Förderbedarf – was nun?

1. Frühzeitige Beratung:
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind besondere Unterstützung braucht, sprechen Sie mit der Klassenlehrkraft oder wenden Sie sich an die Schulpsycholog*in.

2. Mobile Sonderpädagogische Hilfen (MSH):
Schon vor der Einschulung können Sie über die MSH eine Beratung bekommen. Die MSH beraten Eltern von noch nicht schulpflichtigen Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

3. Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs:
Falls erforderlich, erstellt ein Förderzentrum einen förderdiagnostischen Bericht. Dieser beschreibt den Förderbedarf und gibt Empfehlungen für die Beschulung.

4. Wahlmöglichkeit:
Sie entscheiden, ob Ihr Kind eine Regelschule oder eine Förderschule besucht.

5. Unterstützung an der Regelschule:
Falls Sie sich für die Regelschule entscheiden:

  • Ihr Kind erhält Unterstützung durch den MSD
  • Bei Bedarf kann eine Schulbegleitung beantragt werden
  • Ein individueller Förderplan wird erstellt

Wo finde ich inklusive Schulen in München?

Schulen mit Schulprofil „Inklusion" in München:
Eine aktuelle Liste aller Profilschulen finden Sie auf der Website des Bayerischen Kultusministeriums:
🔗 www.inklusion.schule.bayern.de

Schulsuche München:
Nutzen Sie die Schulsuche der Stadt München und filtern Sie nach Schulen mit inklusivem Profil:
🔗 www.muenchen.de/schulsuche


Schulbegleitung beantragen

Was ist eine Schulbegleitung?
Eine Schulbegleitung (auch Integrationshelferin oder Inklusionsassistentin) unterstützt Kinder mit Behinderung im Schulalltag.

Wo beantragen?

  • Für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung: Bezirk Oberbayern (Eingliederungshilfe)
  • Für Kinder mit seelischer Behinderung: Jugendamt (Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII)

Kontakt Bezirk Oberbayern:
📞 089 / 2198-01
🌐 www.bezirk-oberbayern.de

Kontakt Sozialreferat München (Jugendamt):
📞 089 / 233-49501
🌐 www.muenchen.de/jugendamt


Beratung & Unterstützung (H2)

Staatliche Schulberatung München:
📧 info@sbmuc.de
📞 089 / 55 89 89-60
🌐 www.schulberatung.bayern.de

Staatliches Schulamt München – Inklusionsberatung:
🌐 schulamt-muenchen.musin.de/inklusion

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus:
📖 Broschüre: "Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf"
🔗 www.km.bayern.de/inklusion

Selbsthilfe & Elterninitiativen: