Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den GEB GS, die Elternbeiratsarbeit und wichtige schulische Themen in München. Nutzen Sie auch die Suchfunktion, um schnell die passende Antwort zu finden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
GEB GS steht für "Gemeinsamer Elternbeirat Grundschulen" der Landeshauptstadt München. Wir sind die gewählte Vertretung aller 137 Elternbeiräte der staatlichen Münchner Grundschulen und setzen uns für die Interessen von über 43.000 Grundschulkindern und deren Familien ein.
Im Detail:
- Wir vertreten die Münchner Grundschulelternschaft gegenüber Stadt München, Referat für Bildung und Sport sowie dem Freistaat Bayern
- Wir entwickeln Positionen zu bildungspolitischen Themen (z.B. Ganztagsbildung, Schulwegsicherheit, Übertritt)
- Wir beraten und unterstützen Elternbeiräte bei ihrer Arbeit
- Wir vernetzen Eltern, Schulen und Bildungsakteure
- Wir organisieren Informationsveranstaltungen und Workshops
[Mehr erfahren: Über uns →]
Elternbeirat (EB):
- Wird an jeder einzelnen Schule von den Eltern gewählt
- Vertritt die Interessen der Eltern dieser einen Schule
- Arbeitet eng mit Schulleitung und Lehrkräften zusammen
- Organisiert Schulfeste, Elternabende, Projekte
- Amtszeit: 2 Jahre
GEB GS (Gemeinsamer Elternbeirat Grundschulen):
- Wird von den Vorsitzenden aller 137 Münchner Grundschulelternbeiräte gewählt
- Vertritt die Interessen aller Münchner Grundschuleltern auf städtischer Ebene
- Arbeitet mit Stadt München, RBS, Schulamt, Kultusministerium zusammen
- Setzt sich für strukturelle Verbesserungen ein
- Amtszeit: 2 Jahre
Kurz gesagt:
Elternbeirat = Ihre Schule
GEB GS = Alle 142 Grundschulen München
Ja, selbstverständlich! Auch wenn wir vorrangig die Elternbeiräte vertreten und an strukturellen Themen arbeiten, sind wir auch für Einzelanfragen von Eltern offen.
Wir können helfen bei:
- Allgemeinen Fragen zum Münchner Schulsystem
- Informationen zu bildungspolitischen Themen
- Verweis auf Beratungsstellen
- Vermittlung zu relevanten Ansprechpartnern
Wir können NICHT helfen bei:
- Individuellen Problemen an Ihrer konkreten Schule (→ wenden Sie sich an Ihren Elternbeirat oder die Schulleitung)
- Rechtsberatung
- Einzelfallentscheidungen (z.B. Übertritt, Schulwechsel)
Kontakt: info@geb.musin.de
Die Elternbeiratsarbeit ist gesetzlich geregelt im:
Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG):
- Art. 64: Elternbeirat
- Art. 65: Aufgaben und Rechte des Elternbeirats
- Art. 66: Gemeinsamer Elternbeirat (GEB)
Bayerische Schulordnung (BaySchO):
- §14: Wahl des Elternbeirats
Links:
Interne Konflikte im EB (z.B. Meinungsverschiedenheiten, Machtkämpfe) sind normal, sollten aber konstruktiv gelöst werden.
Hilfe bei Konflikten:
- GEB GS: Wir beraten Sie gerne: info@geb.musin.de
- Schulleitung: Kann moderierend helfen
- Schulpsychologie: Bietet Konfliktmoderation an
- Externe Mediation: Bei verhärteten Fronten
Tipps zur Konfliktlösung:
- Klärungsgespräch in ruhiger Atmosphäre
- Ich-Botschaften statt Vorwürfe
- Gemeinsame Ziele fokussieren
- Externe Moderation nutzen
Ein guter Elternbeirat...
✅ ...kommuniziert regelmäßig mit der Elternschaft (Elternbriefe, Aushänge, E-Mail)
✅ ...arbeitet vertrauensvoll mit Schulleitung und Lehrkräften zusammen
✅ ...ist ansprechbar für Eltern und nimmt Anliegen ernst
✅ ...plant vorausschauend (Jahresplanung, Termine)
✅ ...teilt Aufgaben auf (nicht alles liegt bei einer Person)
✅ ...bleibt neutral und vertritt die Interessen aller Kinder
✅ ...dokumentiert Beschlüsse und Aktivitäten
✅ ...vernetzt sich mit anderen Elternbeiräten (z.B. über GEB GS)
✅ ...hat realistische Ziele (nicht alles ist machbar!)
✅ ...macht die Arbeit sichtbar (Jahresbericht, Vorstellung bei Elternabenden)
Ja, Lehrkräfte und Schulleitung können zu EB-Sitzungen eingeladen werden – müssen aber nicht.
Üblich:
- Schulleitung nimmt regelmäßig teil (zumindest zu Beginn der Sitzung)
- Klassenlehrkräfte werden bei Bedarf zu bestimmten Themen eingeladen
- Bei vertraulichen Themen (z.B. Beschwerden) kann die Lehrkraft ausgeschlossen werden
Achtung:
Lehrkräfte haben bei EB-Sitzungen kein Stimmrecht! Sie sind Gäste, keine Mitglieder.
Nein, der Elternbeirat hat kein Mitspracherecht bei pädagogischen und didaktischen Entscheidungen.
Das entscheidet die Lehrkraft / Schulleitung:
- Unterrichtsinhalte und -methoden
- Notengebung
- Hausaufgabenumfang
- Sitzordnung
- Klassenfahrten (pädagogische Gestaltung)
Der Elternbeirat kann:
- Bei organisatorischen Fragen mitdiskutieren (z.B. Termine für Elternabende)
- Wünsche und Anregungen einbringen
- Bei grundsätzlichen Fragen mitwirken (z.B. Schulprofil, pädagogisches Konzept)
Bei Unzufriedenheit mit dem Unterricht:
- Einzelne Eltern → direktes Gespräch mit Lehrkraft
- Viele Eltern betroffen → EB kann Gesprächstermin mit Schulleitung organisieren
Gesetzlich vorgeschrieben: Nein.
Dringend empfohlen: Ja!
Warum Protokolle sinnvoll sind:
- ✅ Transparenz gegenüber der Elternschaft
- ✅ Nachvollziehbarkeit von Beschlüssen
- ✅ Erleichterung der Übergabe an neuen EB
- ✅ Rechtssicherheit bei Streitfällen
Was ins Protokoll gehört:
- Datum, Uhrzeit, Ort
- Teilnehmer*innen
- Tagesordnung
- Beschlüsse (wer, was, bis wann?)
- Wichtige Diskussionspunkte
- Nächster Termin
Muss das Protokoll veröffentlicht werden?
Nein, aber: Eltern sollten über wichtige Beschlüsse informiert werden (z.B. Elternbrief).
Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Erlaubt:
- ✅ Freiwillige Spenden für konkrete Projekte (z.B. Schulfest, Spielgeräte)
- ✅ Kostenbeiträge für Veranstaltungen (z.B. Theaterbesuch, Ausflug)
- ✅ Transparente Kommunikation ("Wofür wird das Geld verwendet?")
Wichtig:
- ❌ Keine Pflichtbeiträge ohne Beschluss der Schulkonferenz
- ❌ Kein Kind darf ausgeschlossen werden, weil Eltern nicht zahlen können
- ✅ Soziale Härtefälle bedenken (z.B. Fond für bedürftige Familien)
- ✅ Transparente Verwendung dokumentieren
Alternative: Förderverein gründen (eingetragener Verein mit Gemeinnützigkeit, kann Spendenbescheinigungen ausstellen)
Der Elternbeirat ist Vermittler, nicht Schiedsstelle.
Bei Beschwerden:
Schritt 1: Direkten Weg empfehlen
Raten Sie den betroffenen Eltern, zunächst das direkte Gespräch mit der Lehrkraft oder Schulleitung zu suchen.
Schritt 2: Bei Bedarf vermitteln
Falls das Gespräch nicht hilft, können Sie als Elternbeirat ein Vermittlungsgespräch anbieten (neutral, nicht parteiisch!).
Schritt 3: Nur bei strukturellen Problemen aktiv werden
Erst wenn viele Eltern betroffen sind oder es ein grundsätzliches Problem gibt, sollte der EB als Gremium aktiv werden.
Schritt 4: Externe Hilfe holen
Bei schwerwiegenden Konflikten:
- Schulberatung: info@sbmuc.de
- Schulpsychologie: schulpsychologie.rbs@muenchen.de
- Schulaufsicht (Staatliches Schulamt)
Wichtig:
- ❌ Der EB darf keine Einzelfälle öffentlich diskutieren (Datenschutz!)
- ❌ Der EB ist keine Beschwerdestelle gegen Lehrkräfte
- ✅ Der EB kann konstruktive Lösungen moderieren
Ja, sofern es sich um Mittel handelt, die dem Elternbeirat direkt zur Verfügung gestellt wurden.
Beispiele:
- Einnahmen aus Schulfesten (Kuchenverkauf, Tombola)
- Spenden von Eltern "für den Elternbeirat"
- Zuschüsse vom Förderverein
Wichtig:
- ✅ Verwendung sollte im Sinne aller Schüler*innen sein
- ✅ Transparente Dokumentation (Kassenbuch und Elternbeiratskonto führen!)
- ✅ Elternschaft sollte informiert werden (Elternbrief, Aushang)
- ✅ Bei größeren Anschaffungen: Abstimmung mit Schulleitung
Schulleitung entscheidet über:
- Ausgaben aus dem Schuletat
- Größere Investitionen
- Bauliche Maßnahmen
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe zur Häufigkeit von Elternbeiratssitzungen.
Empfehlung:
Mindestens 2-3 Sitzungen pro Schuljahr:
- Herbst (Oktober): Konstituierende Sitzung, Planung Schuljahr
- Winter (Dezember/Januar): Zwischenbilanz, Weihnachtsfeier
- Frühjahr (April/Mai): Jahresabschluss, Übergabe an neuen EB
Bei Bedarf: Zusätzliche Sitzungen für aktuelle Themen
Tipp: Regelmäßige Termine erleichtern die Planung für alle Beteiligten!
Der GEB GS trifft sich in der Regel alle 2-3 Monate zu Sitzungen. Die Termine werden intern koordiniert.
Zusätzlich:
- Teilnahme an Ausschusssitzungen des Stadtrats (z.B. Schulausschuss)
- Arbeitsgruppen zu Schwerpunktthemen
- Vernetzungstreffen mit anderen Elterngremien
- Veranstaltungen und Infoveranstaltungen
Als Elternbeirat können Sie uns kontaktieren:
Bei Fragen, Anliegen oder wenn Sie Themen einbringen möchten – info@geb.musin.de
Der Weg in den GEB GS führt über den Elternbeirat Ihrer Schule:
- Werden Sie Elternbeiratsmitglied an Ihrer Grundschule
- Wahl findet jedes Jahr im Herbst statt
- Amtszeit: 2 Jahre
- Sammeln Sie Erfahrung in der Elternbeiratsarbeit
- Lassen Sie sich aufstellen für die GEB-Wahl
- Die Wahl findet alle 2 Jahre statt (ca. 6 Wochen nach Schuljahresbeginn)
- Wahlberechtigt: Alle EB-Vorsitzenden der Münchner Grundschulen
- Wählbar: Alle EB-Mitglieder einer Münchner Grundschule
Alternativ: Sie können sich auch engagieren, ohne GEB-Mitglied zu sein:
- Arbeitsgruppen zu Schwerpunktthemen
- Organisation von Veranstaltungen
- Unterstützung bei Projekten
Interesse? Schreiben Sie uns: info@geb.musin.de
Der GEB GS arbeitet komplett ehrenamtlich und unentgeltlich. Alle Mitglieder erhalten keine Bezahlung.
Büro & Infrastruktur:
- Das Referat für Bildung und Sport stellt einen Raum zur Verfügung (Ledererstraße 17)
- E-Mail-Adressen, Website-Hosting werden von der Stadt unterstützt
In der Regel nein, wenn Sie im Rahmen Ihrer EB-Tätigkeit handeln.
Versicherungsschutz:
- Bei Veranstaltungen im Auftrag der Schule: Haftpflichtversicherung der Schule/Kommune greift
- Ehrenamtliche Tätigkeit: Oftmals über Kommune versichert
Persönliche Haftung nur bei:
- Vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten
- Handeln außerhalb der EB-Aufgaben
Tipp: Klären Sie mit der Schulleitung, welche Versicherungen greifen!
Bayerisches Kultusministerium:
www.km.bayern.de
Staatliche Schulberatung München:
www.schulberatung.bayern.de
Staatliches Schulamt München:
schulamt-muenchen.musin.de
Stadt München – Referat für Bildung und Sport:
www.muenchen.de/rbs